Der nahezu undurchschaubare Dschungel von Rechtsvorschriften und Anforderungen, die heutzutage an Sie gestellt werden, ist immens. Dennoch kann ein kleiner Fehler schon große Kosten verursachen und nervige Abmahnungen mit sich ziehen.
Wir verraten Ihnen, was die häufigste Abmahngründe sind, wie sie diese vermeiden und wie Sie prüfen können, ob Ihre Webseite betroffen ist.
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Hinweis: Wir übernehmen keine Haftung für Empfehlungen oder Inhalte in diesem Blog. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Webseite abmahngefährdet ist, sollten sie einen Rechtsbeistand um Hilfe bitten. Die Preisangaben richten sich nach Durchschnittswerte im Internet und sind reine Schätzwerte.
Inhalt
Was mache ich, wenn ich abmahngefährdet bin?
Wenn Ihre Webseite einen erheblichen Mangel aufweist, ist es sinnvoll, diese vorerst aus dem Internet zu entfernen und erst wieder online zu nehmen, wenn wirklich alle Änderungen durchgeführt worden sind. Andernfalls drohen hohe Strafen und nervige Abmahnungen.
Der kostenlose Webseitenchecker von eRecht24
Sie haben Fragen oder Ihre Webseite ist gefährdet? Wir Beraten Sie gerne kostenlos unter:
Telefon: 037421/123 909
E-Mail: anfrage@tonic-webdesign.de
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Die Häufigsten Abmahngründe
1. Impressum
Wer braucht ein Impressum?
Jede Online-Präsenz, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient, benötigt ein Impressum. Die Impressumspflicht ist durch § 5 TMG (Telemediengesetz) und § 55 RStV geregelt.
Was muss in einem Impressum enthalten sein?
Die Anforderungen an ein Impressum sind je nach Branche grundverschieden.
Es gibt also kein Standard-Impressum, dass Sie problemlos verwenden können.
Dennoch gibt es einige gute Impressum-Generatoren, die einen guten Job machen, ein vollwertiges Impressum kostenfrei zu erstellen.
Wir empfehlen Ihnen den kostenfreien eRecht 24 Impressum Generator, mit dem Sie schnell, einfach und übersichtlich Ihr Impressum erstellen können.
Weitere Informationen zur Impressumspflicht finden Sie hier:
Welche Strafen erwarten mich bei Nichteinhaltung?
Ein fehlerhaftes Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 16 Absatz 1 Nummer 1 TMG und kann durchaus eine Geldbuße von 50.000€ nach sich ziehen.
Dennoch ist dabei zu berücksichtigen, ob es sich bei Ihrer Abmahnung um eine berechtigte oder unberechtigte Forderung handelt.
Halten Sie Rücksprache mit Ihren Rechtsbeistand, um Missverständnisse oder falsche Forderungen auszuschließen.
Tools zur Impressumspflicht
Weitere Informationen zur Impressumspflicht finden Sie hier:
2. Datenschutzerklärung
Wer braucht eine Datenschutzerklärung?
Für jeden, der personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, ist eine Datenschutzerklärung Pflicht. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung bereitstellen muss.
Was muss in einer Datenschutzerklärung enthalten sein?
Der genaue Inhalt der Datenschutzerklärung hängt davon ab, welche Tools und personenbezogene Daten von Ihrer Internetseite verwendet werden.
Auch hierfür gibt es einen guten Datenschutz-Generator von eRecht24, der Ihnen die Basics ausreichend bereitstellen kann. Dennoch sollten Sie die erzeugte Datenschutzerklärung ggf. selbst nach Ihren genutzten Tools Modifizieren und bestenfalls von einem juristischen Beistand prüfen lassen.
Die genaue Erklärung, was in der Datenschutzerklärung genau beinhaltet sein muss, finden sie in diesem Artikel von WBS Legal:
Welche Strafen erwarten mich bei Nichteinhaltung?
Die Strafe für einen verstoß der DSGVO setzt sich meist komplizierter als beim Impressum zusammen. Zur groben Übersicht können Sie den verlinkten DSGVO-Bußgeldrechner von datenschutz.org verwenden.
Tools zur Datenschutzerklärung
Die genaue Erklärung, was in der Datenschutzerklärung genau beinhaltet sein muss, finden sie in diesem Artikel von WBS Legal:
3. Google Fonts
Worum geht es?
Am 20.01.2022 hat das Landgericht München I im Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt. Seitdem haben Abmahnungen von Privatpersonen und Anwaltskanzleien deutlich zugenommen.
Was ist Google Fonts und was ist das Problem?
Seit 2010 stellt Google ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 Schriftarten zur freien Verfügung bereit. Dieses Verzeichnis kann bei Ihrer Internetseite remote (von den Servern von Google) oder auch lokal (Auf Ihren eigenen Server) eingebunden werden.
Problematisch wird es erst, wenn Sie Schriftarten auf Ihrer Webseite remote abrufen.
Das bedeutet, dass die Schriftarten nicht von Ihrem, sondern von den Servern von Google geladen werden. Bei diesem Vorgang werden automatisch personenbezogene Daten ihrer Webseitenbesucher inkl. Der IP-Adresse an Google übermittelt. Da der Webseitenbesucher keine Kontrolle mehr über seine Daten hat, stellt dies eine nicht hinnehmbare Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte dar.
Woher weiß ich, ob ich betroffen bin?
Anbei haben wir Ihnen 2 kostenlose Google Fonts Scanner verlinkt. Geben Sie einfach die URL ihrer Homepage in die Suchmaske ein. Nach kurzer Zeit erfahren sie, ob Sie betroffen sind.
Google Fonts Checker von eRecht24
Wenn diese Meldung auftritt, ist Handeln angesagt!
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Was mache ich, wenn ich betroffen bin?
Auch hier ist es sinnvoll, diese vorerst aus dem Internet zu entfernen und erst wieder online zu nehmen, wenn wirklich alle Schriftarten lokal eingebunden sind. Andernfalls drohen hohe Strafen und nervige Abmahnungen.
Wir können Ihnen Helfen Ihre Webseite wieder auf den richtigen Weg zu führen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung unter:
Telefon: 037421/123 909
Hier gelangen Sie zu unserem Kontaktformular:
Wie reagiere ich auf Abmahnungen?
Da es sich meist um Massenabmahnungen handelt, ist die Chance für sie gering, dass etwas Schlimmeres passiert, wenn sie die kurzen Fristen im Abmahnschreiben nicht einhalten.
Dennoch ist Vorsicht geboten. Prüfen Sie als Erstes, ob Sie wirklich betroffen sind. Nutzen Sie dafür die unten verlinkten Google Fonts Scanner.
Sie sind wirklich betroffen? Dann lohnt es sich, einen Rechtsbeistand um Hilfe zu bitten, da die Umstände der Abmahnung oft verschieden sind.
Hierfür bietet die Kanzlei WBS eine kostenlose telefonische Erstberatung zur Verfügung:
Wie hoch ist die Strafe bei einer Abmahnung?
Die meisten Schadensersatzansprüche belaufen sich auf eine Summe zwischen 100€ und 200€. Dennoch können die Kosten weitaus höher sein, wenn Sie einen Anwalt einschalten oder der Vorfall vor Gericht geht.
Tools und Links zu Google Fonts
Hier erhalten sie mehr Informationen zu Google Fonts:
Fazit
Sorgen sie sich nicht, wenn ein paar Änderungen an Ihrer Webseite notwendig sind. Denken sie immer dran, es lohnt sich! Heutzutage ist eine eigene Homepage der Weg zum Erfolg. Mit einer guten Internetseite erreichen Sie schnell neue Kunden und stellen Ihre Konkurrenz in den Schatten.
Sie haben noch Fragen oder wünschen sich ein bestimmtes Thema?
Schreiben sie uns an: anfrage@tonic-webdesign.de.
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